Mann mit einem Tablet, aus dem Zahnräder erscheinen

Konnexitätskommission

Der Präsident des Rechnungshofs ist auch Vorsitzender der Konnexitätskommission. Die Konnexitätskommission ist eine Vermittlungsstelle zwischen Kommunen und Land. Sie setzt sich weiter aus Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Landesregierung und Finanzexperten zusammen. Dies ist im Gesetz zur Sicherung der Finanzausstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden geregelt.

Die Konnexitätskommission befasst sich mit den finanziellen Auswirkungen der Normsetzung des Landes auf die Kommunen und Gemeindeverbände, wenn es ihnen staatliche Aufgaben zuweist. Konnexität in diesem Zusammenhang bedeutet: Wer eine staatliche Aufgabe erfüllt, muss auch die Kosten dafür tragen („Wer bestellt, bezahlt.“). Wenn das Land Hessen der kommunalen Ebene eine bestimmte Aufgabe überträgt, was dort zu einer wesentlichen Mehrbelastung führt, muss das Land gleichzeitig für Ausgleich sorgen. Entweder indem es Bestimmungen über die Deckung der Kosten trifft oder selbst zahlt.

Hauptaufgaben der Kommission sind die Erstellung von Berichten an Landtag und Landesregierung sowie Stellungnahmen zu Sachverhalten, die die Konnexität von Gesetzen betreffen. Beispielsweise haben in der Vergangenheit die Kommunalen Spitzenverbände die Konnexitätskommission angerufen, um durch Verhandlungen das Land Hessen zu einem Kostenausgleich für die erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Städte und Gemeinden wegen der gestiegenen Anforderungen in der Kindertagesbetreuung zu bewegen.